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Fernstudium zum staatlich geprüften Betriebswirt mit Schwerpunkt Touristik/Fremdenverkehr

Als Fachkraft in der Touristikbranche Urlauber rundum glücklich machen

Die Reisebranche boomt. Der Wunsch der Menschen, sich ein oder mehrere Male im Jahr eine Auszeit vom Alltag zu nehmen, ist ungebrochen. Die Wünsche und Anforderungen, die Urlauber an ihre Ferien haben, wandeln sich jedoch in der globalisierten Welt ständig. Darum braucht es Berufspraktiker, die wissen, wie sich neue Märkte erschließen lassen oder wie sie wichtige Managementfunktionen in der Branche erfüllen können. Ein Fernstudium zum staatlich geprüften Betriebswirt mit Schwerpunkt Touristik und Fremdenverkehr an einer der deutschen Fernschulen vermittelt grundlegende betriebswissenschaftliche sowie vertiefende branchenspezifische Fachkenntnisse und bereitet die Teilnehmer auf die anschließende staatliche Prüfung vor.

  • Lehrgangsbeginn: Jederzeit möglich
  • Regelstudienzeit: 36 Monate

Das Fernstudium "Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in Schwerpunkt Touristik und Fremdenverkehr" wird von folgenden Instituten angeboten:

Teilnehmer, die den Fernlehrgang bei einer der gängigen Fernschulen erfolgreich absolvieren und im Anschluss die staatliche Prüfung zum Betriebswirt mit Schwerpunkt Touristik und Fremdenverkehr bestehen, haben die Möglichkeit, in zahlreichen Branchen eine anspruchsvolle Tätigkeit ausüben zu können. So sind Reisebüros, Reiseveranstalter, Fremdenverkehrsämter, Hotels, Kur- und Wellnesseinrichtungen, Fremdenverkehrsämter oder Städte und Gemeinden für das Stadtmarketing in der Regel stets auf der Suche nach klugen Köpfen. Auch im Kongress- und Veranstaltungsbereich oder in Freizeitparks finden Absolventen abwechslungsreiche und anspruchsvolle Anstellungen.

Das Fernstudium vermittelt den Teilnehmern betriebswirtschaftliches Fachwissen sowie umfangreiche Kenntnisse im Tourismusmanagement und bereitet auf die staatliche Prüfung vor. Wie sich neue Märkte erschließen lassen, lernen die Fernstudienteilnehmer anhand von praxisbezogenen Fallstudien. Auf den gängigen Lehrplänen an den deutschen Fernschulen steht zudem das Management verschiedener Reisesparten wie Fremdenverkehrseinrichtungen oder Reiseveranstaltungen.

Präsenzseminare als fester Bestandteil des Fernstudiums

Zum Fernstudium an deutschen Fernschulen gehören zudem in der Regel drei Präsenzseminare à zwei Wochen, in denen jeweils bereits Leistungsnachweise erbracht werden müssen, deren Benotung in das staatliche Abschlusszeugnis eingehen wird.

Abschlussprüfungsrelevante Leistungen werden bereits im Studium erbracht

In einer Projektarbeit im Bereich Tourismus als Prüfungsleistung müssen die Fernstudienteilnehmer zudem ihr Wissen unter Beweis stellen. Darin können sie ihre Fach- und Methodenkenntnisse in Bezug auf eine betriebliche Aufgabenstellung unmittelbar anwenden. Teilnehmer zeigen Arbeitgebern in spe damit, dass sie vernetzt denken und abteilungsübergreifende Zusammenhänge verstehen und bearbeiten können.

Regelstudienzeit lässt sich in der Regel kostenlos verlängern

Wer an einem Fernstudium zum staatlich geprüften Betriebswirt im Bereich Touristik und Fremdenverkehr interessiert ist, sollte für den Lehrgang ungefähr drei Jahre Zeit investieren – bezogen auf einen wöchentlichen Lernaufwand von 15 Stunden. Sollten die Fernstudenten schneller vorankommen, ist auch ein schnelleres Bestehen des Fernstudiums möglich. Aber auch bei unvorhergesehenen Ereignissen müssen die Fernstudenten kein finanzielles Risiko befürchten, denn in der Regel verlängern die gängigen Fernschulen die Studienzeit kostenlos um bis zu weitere 18 Monate.

Studienmaterialien in einem kostenlosen Probemonat testen

Ob einem die Inhalte eines Fernstudiums zum staatlich geprüften Betriebswirt im Bereich Touristik und Fremdenverkehr zusagen, lässt sich zudem in einem kostenlosen Probemonat testen. Nahezu alle gängigen Fernschulen bieten Interessenten vier Wochen kostenlosen Zugang zu allen Studienmaterialien und Lernplattformen. Sollten die Inhalte nicht gefallen, reicht es aus, die Studienmaterialien zurück zu senden und den Anbieter über das Nichtteilnehmen zu informieren.

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